Nach Beantwortung der Frage "Was ist Bausparen?", widmet sich nachstehende Übersicht den unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten der Bausparmittel bei der Erfüllung von Wohnwünschen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Abbruchkosten, wenn für Wohnungs-Neubau
Ablösung von Baudarlehen, soweit für Wohnungsbau gewährt
Alarmanlage
Altenwohnheim, soweit Wohnraum finanziert wird
Anbau zu Wohnzwecken
Anliegerbeiträge
Anschlussfinanzierung (für wohnwirtschaftlich verwendete Darlehen)
Architektenhonorare
Ausbau zu Wohnzwecken
Außenanlagen, wenn für Wohngebäude
Außenkamin
Außenputz
Bauerwartungsland, wenn Bauen mit Sicherheit möglich
Baukostenzuschuss gegen Wohnungsüberlassung
Baunebenkosten
Bauplatz, soweit für Wohngebäude bestimmt
Dachgeschossausbau
Dauerwohnrecht, sofern eigentumsähnlich
Eigentumswohnung
Einbaumöbel, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Einfamilienhaus
Einfriedung, wenn für ein Wohngebäude
Entschuldung von Darlehen für Wohngebäude
Erbauszahlung an Miterben, wenn für Wohngebäude
Erbbaurecht (Bestellung und Erwerb)
Erbbauzinsablösung
Erbschaftsteuerzahlung, wenn für Wohngebäude
Erschließungsbeitrag, wenn für Wohngebäude
Fahrstuhl
Fassadenerneuerung, wenn Verbesserung oder Instandsetzung
Ferienhaus, soweit zum dauernden Wohnen geeignet
Fenster-Erneuerung
Garage
Gartenanlage, wenn Vorgarten oder Grünflächen für Wohngebäude
Genossenschaftsanteile
Grunderwerbsteuer, wenn für Wohngebäude
Hausanschlusskosten (z. B. Gas, Wasser)
Heizungsanlage, wenn Modernisierung oder Instandsetzung
Hobbyraum
Immobilienfonds, soweit Bruchteilseigentum an Grundbesitz
Instandsetzung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich
Kabelfernsehanschluss
Kachelofen
Kanalanschlussgebühren
Kamin
Leibrente, wenn Bau oder Erwerbskosten für ein Wohngebäude
Luftschutzraum
Maklerprovision
Malerarbeiten nach Instandsetzung
Markise
Modernisierung
Notarkosten
Parabolantenne
Pergola, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Photovoltaik-Anlage
Planungskosten
Raumteiler, wenn fester Bestandteil des Gebäudes
Refinanzierung, wenn Bausparvertrag zum Zeitpunkt der wohnwirtschaftl. Verwendung der Eigenmittel bereits zugeteilt
Renovierung, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich
Reparatur, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich
Rolladeneinbau
Sauna
Schallisolierung
Schönheitsreparaturen, nur wenn Verbesserung
Schutzbauten
Schwimmbad
Sickergrube
Sondertilgung
Teppichboden, wenn an Stelle eines anderen Bodenbelages gelegt
Umbau
Verbesserung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich
Vermessungskosten
Wiederaufbau, soweit Wohnräume finanziert werden
Wochenendhaus, wenn zu Dauerwohnzwecken geeignet
Zweitgarage
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie noch heute dazu einen Termin mit uns. Rufen Sie einfach an +49 170 3114593 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Bezirksleiter
Ralf Seith
Gildestr. 6
76149 Karlsruhe
Handy: +49 173 6658552
Telefon: 0721 78366784 (Büro)
Fax: 0721 66339220
Büro
Markus Seith
Telefon: 0721 78366784 (Büro)
Fax: 0721 66339220
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Montag bis Freitag
Nach Vereinbarung